Erklärung zur Barrierefreiheit Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der EU-Richtlinie 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen. Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen, Services und Funktionen unserer Website zu ermöglichen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir teilweise auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Webseite ist unter anderem wegen nachstehender Unvereinbarkeiten und Ausnahmen größtenteils barrierefrei, mit folgenden Ausnahmen: -Das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben ist möglicherweise noch nicht ausreichend. -Eingebundene PDF-Dokumente sind teilweise noch nicht vollständig barrierefrei. -Die Tastaturnavigation bestimmter interaktiver Elemente kann in Einzelfällen eingeschränkt sein. -Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelt eingebundene Bilder ohne alternative Textbeschreibungen (Alt-Texte) vorhanden sind. -Es ist nicht auszuschließen, dass auf dieser Webseite interaktive Elemente – wie z. B. Akkordeons – verwendet werden, die möglicherweise nicht vollständig mit Screenreadern kompatibel oder nur eingeschränkt barrierefrei bedienbar sind. Wir sind bemüht, diese Mängel schnellstmöglich zu beseitigen, um ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung mithilfe von Google Lighthouse Accessibility- und WCAG-Tests.
Feedback und Kontakt Die gesamte Website ist möglichst barrierearm gehalten. Sollten Sie Inhalte finden, die schwer verständlich oder wenn Sie Schwierigkeiten haben, Inhalte zu nutzen, melden Sie uns über unser Kontaktformular gerne die entsprechende Stelle.
Schlichtungsverfahren Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Diese dient der außergerichtlichen Streitbeilegung.
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